Feuerwehrplan

Feuerwehrplan nach DIN 14095

Die Feuerwehrpläne sind schnell erfassbare Informationen und Orientierungshilfen für Feuerwehreinsatzkräfte und Rettungsmannschaften. Die Erstellung dieser Brandschutzpläne unterliegt der DIN 14095. Darüber hinaus gelten die Richtlinien der zuständigen Brandschutzdienststellen bzw. der örtlichen Feuerwehren und werden durch uns mit diesen abgestimmt.

Hier ist eine enge Zusammenarbeit mit den Behörden unumgänglich, um die speziellen Anforderungen, die oft über die DIN 14095 hinaus gehen, entsprechend zu berücksichtigen und somit eine zügige Freigabe durch die Feuerwehr zu erwirken.

Feuerwehrpläne bestehen in der Regel aus einem Übersichtsplan sowie Detail- und Geschosspläne und einem schriftlichen Teil, den sogenannten Erfassungsbogen. Je nach Nutzung des Gebäudes können in Sonderfällen aber auch weitere Pläne wie z.B. Löschwasserrückhaltepläne gefordert werden. Welche Pläne zur Ausführung kommen, obliegt der zuständigen Brandschutzdienststelle. Die Auslieferung der Endfassung an alle involvierten Einrichtungen, runden unseren Service ab.

Details zu Feuerwehrplänen und die Aktualität der Feuerwehrpläne:

Feuerwehrpläne sind Pflicht für Schutzobjekte wo ein Feuerwehrplan behördlich angeordnet und gefordert wurde, wie z.B. Schulen, Krankenhäuser und Beherbergungsstätten mit mehr als 60 Plätzen für die nach FwDV 500 (Feuerwehr-Dienstvorschrift 500) Punkt 1.2.2.2 festgelegten Gefahrengruppen II und III.

Die Feuerwehrpläne sollten hier zum Einsatz kommen:

  • Objekte mit außergewöhnlicher Brandempfindlichkeit
  • Objekte mit hilfsbedürftigen Personen
  • Objekte mit Menschenansammlungen
  • Objekte bei denen durch Nutzung oder Bauweise mit besonderen Gefahren zu rechnen ist
  • Objekte mit nicht ausreichender Löschwasserversorgung
  • Objekte, bei denen falsche taktische Entscheidungen im Notfall wahrscheinlich sind (durch schwer erkundbare Eigenschaften der Bauart und Nutzung)
  • Museen und Baudenkmäler

Nur aktuelle Feuerwehrpläne können im Ernstfall helfen. Daher sind die Feuerwehreinsatzpläne stets auf dem aktuellsten Stand zu halten. Die Feuerwehrpläne müssen bei der zuständigen Gemeinde- bzw. Ortsfeuerwehr hinterlegt werden. Ein weiterer Feuerwehrplan muss beim Schutzobjekt (zuständiger Pförtner, Hausmeister, Brandmelderzentrale etc.) hinterlegt sein.

Gemäß DIN 14095 müssen Feuerwehrpläne stets auf aktuellem Stand gehalten werden. Der Betreiber einer baulichen Anlage muss den Feuerwehrplan mindestens alle 2 Jahre von einer sachkundigen Person (Sachkunde­nachweis erforderlich) überprüfen lassen.

Folgende Angaben muss der Feuerwehrplan enthalten:

  • Bezeichnung des Objektes
  • Art der Nutzung
  • Angaben zu den Geschossen
  • Brandwände und sonstige raumab­schließende Wände
  • Öffnungen in Decken und Wänden
  • Angaben zu Treppen und Treppen-räumen
  • Nicht begehbare Flächen (z.B. Dächer)
  • Besondere Angriffs- und Rettungs-wege (z.B. Fluchttunnel)
  • Aufzüge aller Art
  • Angaben zu Bedienstellen für die Feuerwehr (z.B. Rauchabzug)
  • Steigleitungen
  • Angaben zu Löschanlagen
  • Angaben über Löschwasserbevor-ratung und -rückhaltung
  • Elektrische Betriebsräume
  • Angaben zu Frei- und Oberleitungen
  • Angaben über Gefahrstoffe innerhalb und außerhalb der Liegenschaft (z.B. Gastanks)
  • Hinweise auf nicht zu verwendende Löschmittel

Objektinformationen über den Be­treiber der baulichen Anlage, den Verantwortlichen, den Sicherheits­beauftragten, den Werkschutz, etc. wird dem Feuerwehrplan im Format DIN A4 als „schriftlicher Teil“ beigefügt.

Unsere Leistungen zur Erstellung Ihrer Feuerwehrpläne:

  • Objektanalyse vor Ort anhand der Grundrisszeichnungen
  • Feststellen der feuerwehrrelevanten Einrichtungen und Gefahrenschwerpunkte
  • Erstellen von Entwurfszeichnungen der Feuerwehrpläne
  • Führen von Abstimmungsgesprächen mit den zuständigen Feuerwehrdienststellen
  • Fertigstellen der Entwurfszeichnungen der Feuerwehrpläne
  • Erstellen von Pausen der Feuerwehreinsatzpläne in laminierter Ausführung
  • Erzeugen von gängigen Datenformaten auf einem Datenträger
  • Weiterleiten der Unterlagen und Datenformaten an die zuständige Feuerwehrdienst-Stelle.

Natürlich stehen wir Ihnen gern mit Rat und Tat zur Seite, sollten Sie Fragen zum Thema Feuerwehrpläne oder DIN 14095 haben, oder eine ausführliche Beratung wünschen.

Ihr Ansprechpartner

Gerne können Sie persönlich Kontakt mit uns aufnehmen. Unsere Kollegin Frau Lisa Kaiser freut sich über Ihr Projekt.
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